Im vergangenen November hatten Deutschlands oberste Datenschutz-Aufsichtsbehörden in einer gemeinsamen Erklärung den Einsatz von Google Analytics als weitgehend unzulässig eingestuft (siehe auch hier). Die Einsatzmöglichkeiten des Webanalyse-Tools reduzierten sich dadurch faktisch auf Null. Nun stellt Google für Website-Betreiber erstmals die technische Möglichkeit zur Verfügung, IP-Adressen zu pseudonymisieren, wie es das geltende Datenschutzrecht explizit fordert. Parallel dazu stellt Google ein Browser-Addon zur Verfügung, um das Datensammeln durch Google Analytics zu unterbinden. Der Einsatz von Google Analytics dürfte nach alldem in Deutschland wieder zulässig sein.

Der wesentliche Kritikpunkt der Datenschützer ist die Speicherung von IP-Adressen durch Google Analytics in nicht pseudonymer Form. Datenschutzrechtlich ist dies allenfalls mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen zulässig, was jedoch im Hinblick auf Google Analytics praktisch kaum umsetzbar ist. Die neue Funktion mit der Bezeichnung „_anonymizeIp()“ ermöglicht nun die Pseudonymisierung: Die IP-Adresse wird unkenntlich gemacht, indem vor jeder weiteren Verarbeitung die letzten acht Bit gelöscht werden. Eine Identifizierung des Benutzers ist somit ausgeschlossen, eine grobe Lokalisierung bleibt hingegen weiterhin möglich. Dem Erfordernis einer pseudonymen Speicherung dürfte damit Genüge getan sein. Das Konkurrenz-Tool etracker verfährt bereits seit längerem auf diese Weise.

Zusätzlich stellt Google dem Nutzer eine Browser-Erweiterung zur Verfügung, mittels derer er den Zugriff auf seine Daten durch Google Analytics verhindern kann. Dieses Addon gibt es für Internet Explorer, Firefox und Google Chrome; Nutzern von Opera und Safari bleibt hingegen nur die manuelle Deaktivierung.

Website-Betreiber, die Google Analytics einsetzen wollen, müssen also den Quellcode von Google Analytics lediglich um einen Befehl ergänzen. Da auch bei der Speicherung pseudonymer Daten dem Betroffenen grundsätzlich ein Widerspruchsrecht einzuräumen ist, empfiehlt es sich, innerhalb der Datenschutzerklärung auf das Deaktivierungs-Addon hinzuweisen.