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	<title>Kommentare zu: Brandenburgisches OLG: Online-Rechnung gegenüber Verbrauchern ausreichend</title>
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	<description>Ein Blog von Rechtsanwalt Christos Paloubis</description>
	<lastBuildDate>Tue, 10 Aug 2010 11:05:37 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: paloubis</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2009/01/brandenburgisches-olg-online-rechnung-gegenuber-verbrauchern-ausreichend/comment-page-1/#comment-8</link>
		<dc:creator>paloubis</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jan 2009 19:36:17 +0000</pubDate>
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		<description>habt ihr schon einmal einen Anwalt gesehen, der eine Frage einfach mit ja oder nein beantworten konnte?

Die Frage lässt sich tatsächlich nicht so einfach beantworten. Also absehbar ist es wohl nicht. Das liegt daran, dass bereits der Vertragsschluss, also der Beginn des Vertragsverhätlnisses, nicht wirklich rein online zu bewerkstelligen ist. In der Regel kommen online geschlossene Verträge nämlich erst dann zustande, wenn eine Bestätigung in Textform (z.B. eMail) beim Kunden eingegangen ist (Ausnahme eBay). Wenn also der Vertragsschluss nicht vollkommen online erfolgen kann, darf dies auch für die Kündigung nicht erwartet werden. Natürlich könnten Mobilfunkanbieter eine solche Möglichkeit z.B. in Form eines Online Formulars vorsehen. Eine Pflicht hierzu sehe ich jedoch nicht.

Alles klar? Ich hoffe, Euch raucht der Kopf nicht zu sehr. Bei Bedarf können wir gerne noch ausführlicher diskutieren.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>habt ihr schon einmal einen Anwalt gesehen, der eine Frage einfach mit ja oder nein beantworten konnte?</p>
<p>Die Frage lässt sich tatsächlich nicht so einfach beantworten. Also absehbar ist es wohl nicht. Das liegt daran, dass bereits der Vertragsschluss, also der Beginn des Vertragsverhätlnisses, nicht wirklich rein online zu bewerkstelligen ist. In der Regel kommen online geschlossene Verträge nämlich erst dann zustande, wenn eine Bestätigung in Textform (z.B. eMail) beim Kunden eingegangen ist (Ausnahme eBay). Wenn also der Vertragsschluss nicht vollkommen online erfolgen kann, darf dies auch für die Kündigung nicht erwartet werden. Natürlich könnten Mobilfunkanbieter eine solche Möglichkeit z.B. in Form eines Online Formulars vorsehen. Eine Pflicht hierzu sehe ich jedoch nicht.</p>
<p>Alles klar? Ich hoffe, Euch raucht der Kopf nicht zu sehr. Bei Bedarf können wir gerne noch ausführlicher diskutieren.</p>
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		<title>Von: Jan Ehlers</title>
		<link>http://www.paloubis.com/2009/01/brandenburgisches-olg-online-rechnung-gegenuber-verbrauchern-ausreichend/comment-page-1/#comment-7</link>
		<dc:creator>Jan Ehlers</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 23 Jan 2009 18:02:10 +0000</pubDate>
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		<description>Moin,

wir haben diesen Eintrag gerade über twitter (http://twitter.com/multiermedia) diskutiert. Da ich nicht weiß, ob Du da mitliest, stelle ich die aufgekommende Frage direkt hier.

Ist es dann absehbar, dass Mobilfunkunternehmer auch Kündigungen online akzeptieren müssen (z.B. im online-Portal)?

Das wird wohl z.Zt. von den Anbietern sehr unterschiedlich diskutiert.

Viele Grüße aus dem Norden, Jan</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Moin,</p>
<p>wir haben diesen Eintrag gerade über twitter (<a href="http://twitter.com/multiermedia" rel="nofollow">http://twitter.com/multiermedia</a>) diskutiert. Da ich nicht weiß, ob Du da mitliest, stelle ich die aufgekommende Frage direkt hier.</p>
<p>Ist es dann absehbar, dass Mobilfunkunternehmer auch Kündigungen online akzeptieren müssen (z.B. im online-Portal)?</p>
<p>Das wird wohl z.Zt. von den Anbietern sehr unterschiedlich diskutiert.</p>
<p>Viele Grüße aus dem Norden, Jan</p>
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