Onlinehändler sind verpflichtet, sich an der Rücknahme von Verpackungen zu beteiligen. Nach alter Rechtslage haben sie dabei die Wahl, entweder gebrauchte Verpackungen direkt und unentgeltlich zurückzunehmen oder sich einem dualen System, etwa dem Grünen Punkt, anzuschließen.

Diese Wahlmöglichkeit entfällt nun mit Inkrafttreten der geänderten Verpackungsverordnung ab 1.1.2009. Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen, d.h. solchen Verpackungen, die bei privaten Endverbrauchern anfallen, müssen sich künftig am flächendeckenden Rücknahmesystem beteiligen. Dies gilt auch für Onlinehändler. Für so genannte Serviceverpackungen (bspw. Füllmaterial, Packpapier etc.) genügt, dass der Hersteller der versandten Ware oder der Verpackung an ein solches System angeschlossen ist. Entscheidend ist, dass keine Verpackung an den Endverbraucher gelangt, die nicht Bestandteil eines Entsorgungssystems ist. Eine Vollständigkeitserklärung nach § 10 der Verpackungsverordnung muss ein Onlinehändler in aller Regel nicht abgeben, da er sich typischerweise innerhalb der Bagatellgrenzen bewegt. Wer gegen die Pflichten nach der Verpackungsverordnung verstößt, handelt wettbewerbswidrig und muss mit kostenintensiven Abmahnungen rechnen.

Auch wenn die neue Verpackungsverordnung die Anmeldung bei einem Entsorgungssystem nicht zwingend vorschreibt, bleibt es zweifelhaft, ob es Internethändlern gelingen wird, ausschließlich Verpackungsmaterialien zu verwenden, die bereits lizenziert sind. Wer dennoch auf eine Registrierung bei einem Rücknahmesystem verzichten möchte, sollte bei jedem einzelnen Zulieferer von Verpackungsmaterial (vom Luftpolsterumschlag bis zu Styropor) nachfragen, ob die Materialien bereits registriert sind und sich dies ggf. schriftlich bestätigen lassen.

Tipp: Auf www.reasybid.de können Händler ihr Entsorgungsgesuch online und kostenlos ausschreiben.

Neben dem Grünen Punkt gibt es folgende duale Systeme:

Landbell
Interseroh
Vfw
Eko-Punkt
BellandDual
Zentek
Redual

Die Verpackungsverordnung finden Sie jeweils in alter und neuer Fassung auf den Seiten des Bundesumweltministeriums.

Weiterführende Informationen finden Sie bei der IHK Kassel (PDF-Dokument).