„MY IP IS MY CASTLE“

Für einige Verwirrung sorgte diese Woche ein Artikel in der FAZ.net zum Thema Datenschutz und IP-Adressen. Nach Auffassung des Autors sollte sich (nach der Weltwirtschaft) nun auch die Internetwerbewirtschaft gehörige Sorge um ihre Zukunft machen. Zur Begründung führt der Autor ein Urteil des AG Berlin aus 2007 (!) an, sowie einige nicht datierte Meinungen von Verbänden, Datenschützern und vermeintlichen Experten. Hiernach sind IP-Adressen als personenbezogene Daten im Sinne des TMG und des BDSG zu verstehen. Die Speicherung, Verarbeitung und erst recht die Weitergabe dieser Daten an Dritte ist aber anscheinend nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Betroffenen gestattet. Ohne diese Einwilligung ist also die Weitergabe der IP-Adresse weder an einen AdServer gestattet noch die Verwendung von fremden JavaScripts noch sonstigen IP-fressenden Diensten (wie z.B. Google Analytics). Die Internetwerbewirtschaft ist angeblich schockiert, wörtlich

Online-Vermarkter fürchten die Folgen einer Rechtsauffassung zum Datenschutz„.

Tatsächlich erreichten mich in der Folge dieses Artikels einige verängstigte Anrufe verschiedener  Teilnehmer der Internetwerbewirtschaft. Ob denn nun alles zu Ende sei, wurde ich gefragt.

Wir sehen also, wie man mit wenig Recherche unheimlich viel Wirkung erzielen kann. (Mein ausdrücklicher Dank geht hier an den Verfasser des Artikels, der mir zwei neue Mandate eingebracht hat). Der Artikel ist deshalb ein hervorrragendes Beispiel für die heutige journalistische Qualität.

Die angebliche Diskussion zum Thema Speicherung von IP-Adressen ist keineswegs neu. Auch gab es, zumindest bis zu diesem Artikel, keine „besorgten Vermarkter“. Der Artikel reflektiert weder die aktuelle Rechtssprechung  (z.B. AG München) noch die aktuelle Diskussion zu dem Thema.

Jetzt darf man von einem juristisch nicht vorgebildeten Journalisten möglicherweise keinen geschulten Sachverstand erwarten. Aber eine gründliche Recherche sollte schon drin sein.

Fünf Minuten Recherche in der blogoshpere hätten genügt, sich ein echtes und umfassendes Bild über den akutellen Stand der Diskussion zu verschaffen. Wenigstens das Hauptargument der Gegenseite, dass nämlich die blosse Kenntnis einer IP-Adresse noch keine sonstigen Rückschlüsse auf die Person des Verwenders zulässt, hätte doch erwähnt werden können. Oder die Tatsache, dass es noch keinerlei höchstrichterliche, ergo relevante, Rechtssprechung gibt.

Naja, wie dem auch sei. Vielleicht handelt es sich bei dem Artikel ja nur um den ersten Teil einer Reihe und nächsten Dienstag erfahren wir mehr zu dem Thema. Also ich jedenfalls bin gespannt. In diesem Sinne:  weiter so, FAZ.